Planen und Durchführen des Arbeitsschutzausschusses (ASA-Sitzung)

ARBEITSSICHERHEIT

Planen und Durchführen des Arbeitsschutzausschusses (ASA-Sitzung)

Ab einer Betriebsgröße von über 20 vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern schreibt § 11 desArbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) als ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes vor. Er tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Dabei unterstützen wir Sie bei:

  • Analyse des Unfallgeschehens,
  • Gefährdungsbeurteilungen,
  • Planung von Aktionen,
  • Investitionen in Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Erfassung neuer Gefährdungen bei geplanten Prozessen

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